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Bieterfragen

Für Fragen zu den Klimaschutzverträgen stehen wir Ihnen gerne unter fragen@klimaschutzvertraege.info zur Verfügung.

Aus verfahrensrechtlichen Gründen können Fragen während des Gebotsverfahrens nur schriftlich beantwortet werden. Fragen und Antworten werden nach einer Anonymisierung hier veröffentlicht.

Wir streben an, sämtliche Fragen, die bis zum 20. Juni 2024 eingehen, bis zum 04. Juli 2024 zu beantworten. Fragen, die nach dem 20. Juni 2024 eingehen, können möglicherweise nicht mehr innerhalb der Gebotsphase beantwortet werden.

Antragsteller können zudem bis vier Wochen vor Ablauf der materiellen Ausschlussfrist der Gebote, das heißt bis zum 13. Juni 2024, das von ihnen ausgefüllte und gegebenenfalls angepasste Muster des Klimaschutzvertrags über die vorgenannte E-Mail-Adresse zur unverbindlichen Prüfung übermitteln (vgl. Nummer 8.5(c) FRL KSV). In diesem Fall wird eine Rückmeldung bis eine Woche vor Ablauf der materiellen Ausschlussfrist der Gebote erfolgen. Der Basis-Vertragspreis (Eingabefeld bei Nummer 4.9.1(a)(i) Muster-KSV) soll bei der Einreichung des Muster-KSV zur unverbindlichen Prüfung noch nicht angegeben werden.

Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass die in den hier veröffentlichten Fragen und Antworten enthaltenen Informationen rechtlich unverbindlich sind. Im Zweifel gehen die Bestimmungen der Förderrichtlinie Klimaschutzverträge (FRL KSV), des Klimaschutzvertrags, des Zuwendungsbescheids und des Förderaufrufs vor.