wird geladen

CO2-Differenzverträge erklärt

CO2-Differenzverträge erklärt

Differenzverträge für den Industriestandort Deutschland

CO2-Differenzverträge sollen innovative Produktionsprozesse in energieintensiven Branchen anstoßen, indem sie Preisrisiken reduzieren und die Mehrkosten ausgleichen, die Unternehmen aktuell noch von einer klimafreundlichen Produktion abhalten.

Ziele und Funktionsweise

  • Das Förderinstrument basiert auf dem Prinzip von CO2-Differenzverträgen (Carbon Contracts für Difference, CCfD). Ähnlich wie Hedging-Instrumente in der Finanzwirtschaft sichern CCfD Unternehmen, die in klimaneutrale Produktionsverfahren investieren, gegen Preisrisiken ab. Dabei werden sowohl schwankende CO2- und Energiepreise als auch Kostenunterschiede zu herkömmlichen Produktionsverfahren über einen Zeitraum von 15 Jahren ausgeglichen. Der CCfD-Ansatz macht klimafreundliche Produktionsverfahren wettbewerbsfähig, wenn sie sich aufgrund aktueller Kosten und Risiken am freien Markt noch nicht rentieren, und schafft Erwartungssicherheit für Investitionen.
  • CO2-Differenzverträge sind technologieoffen ausgestaltet: Unternehmen können grundsätzlich frei entscheiden, wie sie ihre Produktionsverfahren im Einklang mit Vorgaben der zum Einsatz kommenden Energieträger (Strom, CO2-armer Wasserstoff, Biomasse) konkret umstellen. Auch Technologien zur Abscheidung und Speicherung (CCS) beziehungsweise zur Abscheidung und Nutzung (CCU) von CO2 sind förderfähig. Vorgegeben sind lediglich Meilensteine für die CO2-Einsparung (60 Prozent ab dem dritten, 90 Prozent im letzten Jahr der Laufzeit). Vergütet wird auf Basis der tatsächlich erfolgten CO2-Einsparung.
  • Die CO2-Differenzverträge basieren auf einer marktwirtschaftlichen Funktionsweise und sind komplementär zu den allgemeinen Rahmenbedingungen für die Industrie, insbesondere zum europäischen Emissionsmarkt (ETS). Steigt der CO2-Preis, sinkt die Förderung und umgekehrt. Sonstige Subventionen, wie etwa die Strompreiskompensation, werden von der Förderung abgezogen, um Doppelförderung auszuschließen.
  • Ziel des Instruments ist es auch, den Markthochlauf neuer Technologien voranzutreiben (zum Beispiel industrielle Wärmepumpen, Wasserstoffanwendungen, CCS-Anlagen, Speichertechnologien) sowie neue Produktionsverfahren auf dem Markt zu etablieren. Dadurch können Learning- und Spillover-Effekte auf andere Unternehmen und somit ein positiver gesamtwirtschaftlicher Nutzen entstehen.

Vergabeverfahren und Teilnahmevoraussetzungen

  • Die Vergabe erfolgt durch ein wettbewerbliches Auktionsverfahren. Dadurch werden Dekarbonisierungsprojekte identifiziert, die mit den geringsten staatlichen Mitteln umgesetzt werden können. Dies stellt die Kosteneffizienz des Programms sicher.
  • Unternehmen geben im Zuge der Auktion ihr Gebot in Preisen pro Tonne eingespartes CO2 ab. Dabei können sie sowohl Investitions- als auch Betriebskosten (CAPEX und OPEX) berücksichtigen. Das Gebot reflektiert die Höhe der CO2-Preise, die den Unternehmen eine wettbewerbliche, klimafreundliche Produktion ermöglichen würden; der Staat zahlt die Differenz zwischen dem gebotenen und dem tatsächlichen CO2-Preis. Die Gebote werden aufsteigend sortiert, den Zuschlag erhalten die günstigsten Gebote, bis das Gesamtfördervolumen aufgebraucht ist („cut-off Preis“).
  • Die Förderung wird unbürokratisch umgesetzt. Eine detaillierte Nachweisführung und Prüfung der Kostenstruktur ist aufgrund der auktionierten Förderung nicht erforderlich. Auszahlungen erfolgen auf Basis des ETS-Reportings zum CO2-Ausstoß, das die Unternehmen aufgrund des ETS ohnehin anfertigen.
  • Teilnehmen können Unternehmen aus sämtlichen energieintensiven Industriezweigen (Papier-, Chemie-, Metall-, Glas-, Zementindustrie).
  • Das Programm ist mittelstandsfreundlich und ermöglicht auch die Teilnahme kleinerer Unternehmen, etwa durch eine relativ niedrige Mindestanforderung bei den jährlichen Treibhausgasemissionen des Referenzsystems in Höhe von fünf Kilotonnen CO2-Äquivalente.