CO2-Differenzverträge erklärt
Differenzverträge für den Industriestandort Deutschland
CO2-Differenzverträge sollen innovative Produktionsprozesse in energieintensiven Branchen anstoßen, indem sie Preisrisiken reduzieren und die Mehrkosten ausgleichen, die Unternehmen aktuell noch von einer klimafreundlichen Produktion abhalten.
Ziele und Funktionsweisen
- Das Förderinstrument basiert auf dem Prinzip von CO2-Differenzverträgen (Carbon Contracts für Difference, CCfD). Ähnlich wie Hedging Instrumente in der Finanzwirtschaft sichern CCfD Unternehmen, die in klimaneutrale Produktionsverfahren investieren, gegen Preisrisiken ab. Dabei werden sowohl schwankende CO2- und Energiepreise als auch Kostenunterschiede zu herkömmlichen Produktionsverfahren über einen Zeitraum von 15 Jahren ausgeglichen. Der CCfD-Ansatz macht klimafreundliche Produktionsverfahren wettbewerbsfähig, wenn sie sich aufgrund aktueller Kosten und Risiken am freien Markt noch nicht rentieren und schafft Erwartungssicherheit für Investitionen.
- KSV sind technologieoffen ausgestaltet: Unternehmen können grundsätzlich frei entscheiden, wie sie ihre Produktionsverfahren im Einklang mit Vorgaben der zum Einsatz kommenden Energieträger (Strom, CO2-armer Wasserstoff, Biomasse) konkret umstellen. Auch Technologien zur Abscheidung und Speicherung (CCS) beziehungsweise zur Abscheidung und Nutzung (CCU) von CO2 sind förderfähig. Vorgegeben sind lediglich Meilensteine für die CO2-Einsparung (60 % ab dem dritten, 90 % im letzten Jahr der Laufzeit). Vergütet wird auf Basis der tatsächlich erfolgten CO2-Einsparung.
- Die CCfD basieren auf einer marktwirtschaftlichen Funktionsweise und sind komplementär zu den allgemeinen Rahmenbedingungen für die Industrie, insbesondere zum europäischen Emissionsmarkt (ETS). Steigt der CO2-Preis, sinkt die Förderung und umgekehrt. Sonstige Subventionen, bspw. die Strompreiskompensation, werden von der Förderung abgezogen, um Doppelförderung auszuschließen.
- Ziel des Instruments ist es auch den Markthochlauf neuer Technologien voranzutreiben (z.B. industrielle Wärmepumpen, Wasserstoffanwendungen, CCS-Anlagen, Speichertechnologien) sowie neue Produktionsverfahren auf dem Markt zu etablieren. Dadurch können Learning- und Spillover-Effekte auf andere Unternehmen und somit ein positiver gesamtwirtschaftlicher Nutzen entstehen.
Vergabeverfahren und Teilnahmevoraussetzungen
- Die Vergabe erfolgt durch ein wettbewerbliches Auktionsverfahren. Dadurch werden Dekarbonisierungsprojekte identifiziert, die mit den geringsten staatlichen Mitteln umgesetzt werden können, wodurch die Kosteneffizienz des Programms sichergestellt ist.
- Unternehmen geben im Zuge der Auktion ihr Gebot in Preisen pro Tonne eingesparter CO2 ab. Dabei können sie sowohl Investitions- als auch Betriebskosten (CAPEX und OPEX) berücksichtigen. Das Gebot reflektiert die Höhe der CO2-Preise, welche den Unternehmen eine wettbewerbliche, klimafreundliche Produktion ermöglichen würden; der Staat zahlt die Differenz zwischen dem gebotenen und dem tatsächlichen CO2-Preis. Die Gebote werden aufsteigend sortiert, den Zuschlag erhalten die günstigen Gebote bis das Gesamtfördervolumen aufgebraucht ist („cut-off Preis“).
- Die Förderung wird unbürokratisch umgesetzt. Eine detaillierte Nachweisführung und Prüfung der Kostenstruktur ist aufgrund der auktionierten Förderung nicht erforderlich. Auszahlungen erfolgen auf Basis des ETS-Reportings zum CO2-Ausstoß, welches die Unternehmen aufgrund des ETS ohnehin anfertigen.
- Teilnehmen können Unternehmen aus sämtlichen energieintensiven Industriezweigen (Papier-, Chemie-, Metall-, Glas-, Zementindustrie)
- Das Programm ist mittelstandsfreundlich und ermöglichen auch die Teilnahme kleinerer Unternehmen, bspw. durch eine relativ niedrige Mindestanforderung bei den jährlichen Treibhausgasemissionen des Referenzsystems i.H.v. 5 kt CO2-Äquivalente.