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Gebotsverfahren | Erste Gebotsrunde

Gebotsverfahren

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Hier finden Sie alle relevanten Informationen für die erste Gebotsrunde zum Förderprogramm Klimaschutzverträge, die vom 12. März bis 11. Juli 2024 lief, sowie für die anstehende zweite Gebotsrunde.

Aktuell sind konkrete Angaben zum Beginn beziehungsweise dem Zeitplan des zweiten Gebotsverfahrens leider noch nicht möglich. Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, sollen die Förderprogramme zur Dekarbonisierung der Industrie – darunter auch die Klimaschutzverträge – fortgeführt werden. Die Architektur des Förderprogramms Klimaschutzverträge wird auf eine unbürokratische, technologieoffene, effiziente und effektive Ausgestaltung überprüft und in diesem Prozess wird über die zweite Runde der Klimaschutzverträge entschieden. Insbesondere soll im Rahmen des Förderprogramms Klimaschutzverträge CCS/CCU erstmals anwendbar sei. Neuigkeiten zu den Programmen werden wir zu gegebener Zeit kommunizieren.

Alle Antragsteller des zweiten vorbereitenden Verfahrens erhalten rechtzeitig zur Veröffentlichung des zweiten Förderaufrufs ein Zulassungsschreiben zum zweiten Gebotsverfahren mit Hinweisen, die für eine erfolgreiche Teilnahme zu beachten sind. Darüber hinaus werden Neuigkeiten und aktuelle Informationen rund um die Klimaschutzverträge regelmäßig und rechtzeitig im Bereich "Aktuelles" veröffentlicht – dort können Sie auch einen RSS-Feed mit allen Neuigkeiten abonnieren. 

So lief das erste Gebotsverfahren

Hinweis: Alle relevanten Dokumente zu den jeweiligen Gebotsrunden finden Sie im Dokumentenschrank. Dort lassen sich diese entsprechend filtern und abrufen.

Das Gebotsverfahren entscheidet darüber, welche Vorhaben den Zuschlag für eine Förderung erhalten. Der Gebotspreis bildet dabei das zentrale Kriterium. Das ist der Betrag, den die Unternehmen zur Deckung der Mehrkosten ihrer transformativen Anlage veranschlagen.

Die Zuschlagserteilung erfolgt auf wettbewerblicher Basis in einem Gebotsverfahren. In dem Gebotsverfahren können im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel mehrere Vorhaben einen Zuschlag erhalten. Sofern ein vorbereitendes Verfahren stattgefunden hat, sind nur die Unternehmen berechtigt, einen Antrag einzureichen, deren Vorhaben zum Gebotsverfahren zugelassen worden ist.

Hinweis: Für die zweite Gebotsrunde erscheint eine überarbeitete Förderrichtlinie, einzelne Punkte werden sowohl formal als auch inhaltlich abweichen können. Hier können Sie eine Entwurfsfassung der Förderrichtlinie für das zweite Gebotsverfahren herunterladen (PDF).

Im Gebotsverfahren wurde für jedes Vorhaben eine Punktzahl aus zwei Bewertungskriterien berechnet. Je höher die Punktzahl, desto besser war ein Vorhaben bewertet. Das erste maßgebende Kriterium war hierbei die Förderkosteneffizienz. Das zweite Kriterium war die Summe der relativen Treibhausgasemissionsminderungen des transformativen Vorhabens der ersten fünf Jahre nach dem operativen Beginn.

Darauf basierend wurde ein Ranking der eingereichten Gebote erstellt. Für jede Gebotsrunde steht ein vorab festgelegtes Fördervolumen zur Verfügung. Bis dieses Volumen ausgeschöpft ist, erhalten die Vorhaben in der Reihenfolge ihrer Bewertung einen Klimaschutzvertrag.