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Vorbereitendes Verfahren 2026

Vorbereitendes Verfahren

Vorbereitendes Verfahren 2026

Hier finden Sie alle relevanten Informationen zum vorbereitenden Verfahren 2026 der CO2-Differenzverträge (Klimaschutzverträge) für die Industrie. Eine Teilnahme war bis zum 1. Dezember 2025 möglich. 

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) startete am 6. Oktober 2025 das Vorverfahren für das Gebotsverfahren 2026 der CO2-Differenzverträge (Klimaschutzverträge). Eine Teilnahme war bis zum Ablauf des 1. Dezember 2025 möglich. Im vorbereitenden Verfahren 2026 wurde die Industrie zu den vorgeschlagenen Förderregeln konsultiert. Zudem konnten über das Vorverfahren neue Projekte an der Auktion teilnehmen.

Gegenüber der ersten Runde der Klimaschutzverträge 2024 ist das Instrument flexibler, mittelstandsfreundlicher und technologieoffener ausgestaltet. Insbesondere sind Technologien zur Abscheidung und Speicherung (CCS) beziehungsweise zur Abscheidung und Nutzung (CCU) von CO2 nun förderfähig. 

Eine Teilnahme am Vorverfahren bis zum Ablauf des 1. Dezember 2025 ist Voraussetzung dafür, dass Unternehmen im nachfolgenden Gebotsverfahren 2026 ein Gebot abgeben können. Unternehmen, die bereits am vorbereitenden Verfahren im Sommer 2024 (BAnz AT 29.07.2024 B1) teilgenommen hatten, konnten durch eine einfache Bestätigungserklärung am Vorverfahren 2026 teilnehmen. Die Verfahrensregeln für das Vorverfahren 2026 wurden am 6. Oktober im Bundesanzeiger veröffentlicht, Sie finden diese auch hier.

Hinweise zur Teilnahme

Das vorbereitende Verfahren hatte zum Ziel, Informationen zu gewinnen, um das nachfolgende Gebotsverfahren möglichst effektiv und bedarfsgerecht ausgestalten zu können. Interessierte Unternehmen mussten im Rahmen des vorbereitenden Verfahrens Informationen zu ihrem geplanten Vorhaben übermitteln – nur dann können sie am nachfolgenden Gebotsverfahren teilnehmen. Eine Beteiligung an dem Interessenbekundungsverfahren, dem ersten vorbereitenden Verfahren oder dem ersten Gebotsverfahren ersetzten die Teilnahme am vorbereitenden Verfahren 2026 nicht.

Konsultation

Im Rahmen des vorbereitenden Verfahrens 2026 fand zudem eine Konsultation statt, in deren Rahmen Unternehmen und andere Interessierte Rückmeldungen zur Ausgestaltung des Förderformats geben konnten. Diese Rückmeldungen fließen in die Überarbeitung der Förderrichtlinie mit ein.

Das vorbereitende Verfahren 2026 auf einen Blick

  • Das BMWE startete am 6. Oktober 2025 ein weiteres Vorverfahren der CO2-Differenzverträge (Klimaschutzverträge), um das Programm weiter anpassen und etwa für Unternehmen öffnen zu können, die in ihrem Projekt auf CCU/S angewiesen sind. Das Vorverfahren 2026 endete mit Ablauf des 1. Dezember 2025.
  • Alle Unterlagen für das vorbereitende Verfahren 2026 finden Sie hier.
  • Das vorbereitende Verfahren wurde von einer Konsultation begleitet. Eine Teilnahme war ebenfalls bis zum Ablauf des 1. Dezember 2025 möglich. 
  • Unternehmen, die bereits am vorherigen vorbereitenden Verfahren für die zweite Gebotsrunde teilgenommen haben, konnten mit einer einfachen Bestätigungserklärung am Vorverfahren 2026 teilnehmen. 

Webinare

Um interessierte Industrieunternehmen im Rahmen des aktuellen vorbereitenden Verfahrens bestmöglich zu unterstützen, fanden Webinare statt: Neben der Vorstellung des vorbereitenden Verfahrens zum Gebotsverfahren 2026 gab es auch Hinweise zu Förderfähigkeit und Antragstellung. Außerdem wurde über Referenzsysteme und -anlagen sowie Anpassungsmöglichkeiten und Flexibilitäten informiert. In einem weiteren Webinar wurden die Besonderheiten für diejenigen Unternehmen erläutert, die bereits am zweiten Vorverfahren teilgenommen haben. Im Anschluss an einführende Vorträge je Webinar bzw. Thema konnten die Teilnehmenden ihre individuellen Fragen stellen. Alle Webinare wurden aufgezeichnet und anschließend auf dieser Website veröffentlicht.  

Unterlagen

Die Unterlagen für das Vorverfahren 2026 stehen in unserem Dokumentenbereich zur Verfügung. Sie beziehen sich auf Art und Umfang des geplanten Vorhabens, das gewählte Referenzsystem und die erwarteten Kosten. Durch Hinweise an die Unternehmen vor dem Start des Gebotsverfahrens haben diese die Möglichkeit, ihre Vorhaben an die Anforderungen des Gebotsverfahrens anzupassen.

Bei der Antragseinreichung zu beachten waren die Vorgaben der Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen der EU (KUEBLL). Diese sind  auf dem Rechtsportal der Europäischen Union veröffentlicht.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Über aktuelle Entwicklungen informiert das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie über seinen Verteiler. Wenn Sie in diesen aufgenommen werden möchten, schreiben Sie gerne eine kurze Nachricht an .