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Vorbereitendes Verfahren

Vorbereitendes Verfahren

Wichtige Grundlagen

Hier finden Sie alle relevanten Informationen zum vorbereitenden Verfahren des Förderprogramms Klimaschutzverträge.

Hinweise zur Teilnahme

Das vorbereitende Verfahren hat zum Ziel, Informationen zu gewinnen, um das nachfolgende Gebotsverfahren möglichst effektiv und bedarfsgerecht ausgestalten zu können. Interessierte Unternehmen müssen im Rahmen des vorbereitenden Verfahrens Informationen zu ihrem geplanten Vorhaben übermitteln – nur dann können sie am nachfolgenden Gebotsverfahren teilnehmen.

Zweites vorbereitendes Verfahren

Eine Beteiligung an dem Interessenbekundungsverfahren, dem ersten vorbereitenden Verfahren oder dem ersten Gebotsverfahren ersetzten die Teilnahme am zweiten vorbereitenden Verfahren nicht: Jeder, der am zweiten Gebotsverfahren teilnehmen möchte, musste am zweiten vorbereitenden Verfahren teilnehmen.

Das zweite vorbereitende Verfahren startete am 29. Juli 2024 und endete am 30. September 2024. Fragen, die in diesem Zusammenhang aufkamen, konnten bis zum 20. September 2024 an fragen@klimaschutzvertraege.info gestellt werden.

Infoblatt zur Antragseinreichung im aktuellen vorbereitenden Verfahren

Ein Infoblatt bietet Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Antragseinreichung im zweiten vorbereitenden Verfahren.

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Einzureichende Unterlagen

Die Unterlagen, die für die Teilnahme am zweiten vorbereitenden Vorverfahren ausgefüllt werden mussten, stehen im Dokumentenschrank zum Download zur Verfügung. Sie beziehen sich auf Art und Umfang des geplanten Vorhabens, das gewählte Referenzsystem und die erwarteten Kosten. Durch Hinweise an die Unternehmen vor dem Start des Gebotsverfahrens haben diese die Möglichkeit, ihre Vorhaben an die Anforderungen des Gebotsverfahrens anzupassen.

Förderbedingungen für das zweite Gebotsverfahren

Aktuell steht die Durchführung eines zweiten Gebotsverfahrens unter Haushaltsvorbehalt. Die dafür ebenfalls notwendige beihilferechtliche Genehmigung durch die EU-Kommission liegt seit dem 24. März 2025 vor.

Das zweite vorbereitende Verfahren wurde bereits im Juli 2024 gestartet, um für den Fall, dass insbesondere die Finanzierungsfrage positiv geklärt wird, keine Zeit zu verlieren. Das zweite Gebotsverfahren soll im Sommer 2025 eröffnet werden.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Über aktuelle Entwicklungen informiert das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie über seinen Verteiler. Wenn Sie in diesen aufgenommen werden möchten, schreiben Sie gerne eine kurze Nachricht an klimaschutzvertraege@bmwe.bund.de.