Vorbereitendes Verfahren 2026
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) startete am 6. Oktober 2025 das Vorverfahren für das Gebotsverfahren 2026 der CO2-Differenzverträge (Klimaschutzverträge). Im Vorverfahren wird die Industrie zu den vorgeschlagenen Förderregeln konsultiert. Zudem können über das Vorverfahren neue Projekte an der Auktion teilnehmen.
Gegenüber der ersten Runde der Klimaschutzverträge 2024 ist das Instrument flexibler, mittelstandsfreundlicher und technologieoffener ausgestaltet. Insbesondere sind Technologien zur Abscheidung und Speicherung (CCS) beziehungsweise zur Abscheidung und Nutzung (CCU) von CO2 nun förderfähig.
Eine Teilnahme am Vorverfahren bis zum 1. Dezember 2025 ist Voraussetzung dafür, dass Unternehmen im nachfolgenden Gebotsverfahren 2026 ein Gebot abgeben können. Unternehmen, die bereits am vorbereitenden Verfahren im Sommer 2024 (BAnz AT 29.07.2024 B1) teilgenommen haben, können durch eine einfache Bestätigungserklärung am Vorverfahren 2026 teilnehmen. Die Verfahrensregeln für das Vorverfahren 2026 wurden am 6. Oktober im Bundesanzeiger veröffentlicht, Sie finden diese auch hier.
Hinweise zur Teilnahme
Das vorbereitende Verfahren hat zum Ziel, Informationen zu gewinnen, um das nachfolgende Gebotsverfahren möglichst effektiv und bedarfsgerecht ausgestalten zu können. Interessierte Unternehmen müssen im Rahmen des vorbereitenden Verfahrens Informationen zu ihrem geplanten Vorhaben übermitteln – nur dann können sie am nachfolgenden Gebotsverfahren teilnehmen. Eine Beteiligung an dem Interessenbekundungsverfahren, dem ersten vorbereitenden Verfahren oder dem ersten Gebotsverfahren ersetzen die Teilnahme am vorbereitenden Verfahren 2026 nicht.
Konsultation
Im Rahmen des vorbereitenden Verfahrens 2026 startet die Bundesregierung zudem eine Konsultation, in deren Rahmen Unternehmen und andere Interessierte Rückmeldungen zur Ausgestaltung des Förderformats geben können. (Hier können Sie das Konsultationsschreiben herunterladen.) Diese Rückmeldungen fließen in die Überarbeitung der Förderrichtlinie mit ein. Eine Teilnahme ist über dieses Formular möglich.
Webinare
Um interessierte Industrieunternehmen im Rahmen des aktuellen vorbereitenden Verfahrens bestmöglich zu unterstützen, werden Webinare angeboten: Neben der Vorstellung des vorbereitenden Verfahrens zum Gebotsverfahren 2026 werden auch Hinweise zu Förderfähigkeit und Antragstellung gegeben. Außerdem wird über Referenzsysteme und -anlagen sowie Anpassungsmöglichkeiten und Flexibilitäten informiert. In einem weiteren Webinar werden die Besonderheiten für diejenigen Unternehmen erläutert, die bereits am zweiten Vorverfahren teilgenommen haben. Im Anschluss an einführende Vorträge je Webinar bzw. Thema können die Teilnehmenden ihre individuellen Fragen stellen. Alle Webinare werden aufgezeichnet und anschließend auf dieser Website veröffentlicht.
Einzureichende Unterlagen
Die Unterlagen für das Vorverfahren 2026 finden Sie in unserem Dokumentenbereich. Sie beziehen sich auf Art und Umfang des geplanten Vorhabens, das gewählte Referenzsystem und die erwarteten Kosten. Durch Hinweise an die Unternehmen vor dem Start des Gebotsverfahrens haben diese die Möglichkeit, ihre Vorhaben an die Anforderungen des Gebotsverfahrens anzupassen.
Bitte beachten Sie auch die notwendigen Vorgaben der Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen der EU (KUEBLL). Mehr dazu finden Sie hier:
Bleiben Sie auf dem Laufenden
Über aktuelle Entwicklungen informiert das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie über seinen Verteiler. Wenn Sie in diesen aufgenommen werden möchten, schreiben Sie gerne eine kurze Nachricht an ksv@fz-juelich.de.