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Vorbereitendes Verfahren

Hinweise zur Teilnahme

Das vorbereitende Verfahren hat zum Ziel, Informationen zu gewinnen, um das nachfolgende Gebotsverfahren möglichst effektiv ausgestalten können. Interessierte Unternehmen müssen in diesem Rahmen Informationen zu ihrem geplanten Vorhaben einreichen – nur dann können sie am nachfolgenden Gebotsverfahren teilnehmen. Für die erste Runde endete die Abgabefrist am 7. August 2023. Das nächste vorbereitende Verfahren ist für den Sommer 2024 geplant.

Die Dokumente, die im ersten vorbereitenden Verfahren auszufüllen waren, und ergänzende Informationen finden Sie hier. Sie beziehen sich auf Art und Umfang des geplanten Vorhabens, das gewählte Referenzsystem und die erwarteten Kosten. Durch Hinweise an die Unternehmen vor dem Gebotsverfahren haben die Unternehmen die Möglichkeit, ihre Vorhaben auf die Anforderungen des Gebotsverfahrens anzupassen.

Gegenwärtiger Verfahrensstand

Das vorbereitende Verfahren zu den Klimaschutzverträgen lief bis zum 7. August 2023. Sobald das Vorverfahren der nächsten Runde beginnt, erfahren Sie es an dieser Stelle. Über aktuelle Entwicklungen informiert das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz in einem eigenen Verteiler, in den Sie sich mit einer kurzen Nachricht an  eintragen lassen können.