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Zweites Gebotsverfahren
Konsultation zur Förderrichtlinie Klimaschutzverträge

27.01.2025 | Zur Förderrichtlinie Klimaschutzverträge in der Entwurfsfassung vom 27. 11.2024 fand ein  öffentliches Konsultationsverfahren statt. Die Einreichungsfrist endete am 17. Januar 2025.

Bei den Klimaschutzverträgen nach dem Konzept der CO2-Differenzverträge (engl. Carbon Contracts for Difference) handelt es sich um ein weltweit neuartiges Förderinstrument. Es fördert besonders transformative Produktionsverfahren, indem es Mehrkosten von Unternehmen aus energieintensiven Industriebranchen ausgleicht. Die Förderung umfasst sowohl die Errichtung (CAPEX) als auch den Betrieb (OPEX) klimafreundlicherer Anlagen im Vergleich zu herkömmlichen Anlagen, um klimafreundliche Produktionsverfahren rascher zu ermöglichen.

Die ersten Klimaschutzverträge wurden aufgrund der am 11.03.2024 veröffentlichten Förderrichtlinie Klimaschutzverträge im Oktober 2024 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den jeweiligen zu bezuschlagenden Unternehmen geschlossen.

Die Überarbeitungen der dieser öffentlichen Konsultation zugrundeliegenden Fassung der Förderrichtlinie Klimaschutzverträge (PDF) gegenüber der am 11.03.2024 veröffentlichten Förderrichtlinie (die im Dokumentenschrank zu finden ist) beruhen auf Erkenntnissen aus dem ersten Gebotsverfahren, einer Unternehmensumfrage und einzelnen Gesprächen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz („BMWK“) mit Interessenten.

Mit der Konsultation bat das BMWK interessierte Verbände, Unternehmen und sonstige betroffene Organisationen und Personen um Stellungnahme zu den vorgeschlagenen neuen Maßnahmen, einschließlich zur Angemessenheit und zu den Auswirkungen der vorgeschlagenen neuen Maßnahmen auf den Wettbewerb sowie zu einzelnen wettbewerbsrelevanten Aspekten. (Das Konsultationsschreiben können Sie hier herunterladen (PDF).) Die Stellungnahmen konnten bis zum 17. Januar 2025 eingereicht werden. (Eine Auswertung der Konsultation finden Sie hier (PDF).)