Förderrichtlinie
Die Förderrichtlinie legt die Rahmenbedingungen der Klimaschutzverträge fest. In der ersten Gebotsrunde gab es drei relevante Versionen:
Förderrichtlinie Klimaschutzverträge (vom 11. März 2024)
(Hinweis: Maßgeblich ist die am 10.04.2024 im Bundesanzeiger veröffentlichte Fassung (Az: BAnz AT 10.04.2024 B1). Die hier verfügbare Fassung vom 11.03.2024 unterscheidet sich lediglich in redaktioneller Hinsicht. Materielle bzw. inhaltliche Abweichungen zwischen den beiden Fassungen bestehen nicht.)
Förderrichtlinie Klimaschutzverträge (englische Fassung)
Für die zweite Gebotsrunde gibt es zudem bereits eine Entwurfsfassung:
Entwurfsfassung der Förderrichtlinie Klimaschutzverträge (vom 27. November 2024)
(Achtung: Diese Version der Förderrichtlinie Klimaschutzverträge ist eine Entwurfsfassung. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie stellt sie im Rahmen des Konsultationsverfahrens zur zweiten Gebotsrunde zur Verfügung.)