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Bekanntmachung
Förderprogramm für Klimaschutzverträge startet ins Vorverfahren

06.06.2023 | Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat gestern bekannt gegeben, dass das Förderprogramm Klimaschutzverträge in das vorbereitende Verfahren startet.

Das vorbereitende Verfahren dient dazu, Informationen zu sammeln, die die Ausgestaltung des anschließenden Gebotsverfahrens ermöglichen. Unternehmen, die im ersten Gebotsverfahren ein Gebot abgeben möchten, müssen am vorbereitenden Verfahren teilnehmen. Die Bekanntmachung wurde dazu im Bundesanzeiger veröffentlicht.

„Mit den Klimaschutzverträgen läuten wir die Transformation des Industriestandorts Deutschland auch in der Breite ein. Mit diesem modernen Förderinstrument setzen wir international Maßstäbe und stellen sicher, dass die Mittel dorthin fließen, wo sie für die Transformation der Industrie gebraucht werden und den größten Nutzen bringen. Es ist ein Förderprogramm für den Klimaschutz ebenso wie für unseren Industrie- und Innovationsstandort. Ich lade alle Interessentinnen und Interessenten ein, sich mit zukunftsweisenden Projekten am vorbereitenden Verfahren zu beteiligen!“
Robert Habeck, Vizekanzler und Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) beabsichtigt, langfristig Klimaschutzverträge im mittleren zweistelligen Milliardenbereich abzuschließen. Der Großteil soll dabei zur Absicherung von unerwarteten Preisschwankungen dienen. Unternehmen, die gefördert werden wollen, treten zunächst in einen Bieterwettstreit um Klimaschutzverträge. Mehrere Kriterien, vor allem die Kosten und die CO₂-Einsparungen, entscheiden darüber, welches Unternehmen den Zuschlag bekommt.

Klimaschutzverträge sollen klimafreundliche Produktionsprozesse in den energieintensiven Industriebranchen anstoßen, zum Beispiel in der Stahl-, Zement-, Papier- oder Glasindustrie. Dafür gleichen sie dort, wo klimafreundliche Produktionsverfahren gegenwärtig noch nicht konkurrenzfähig betrieben werden können, die Mehrkosten im Vergleich zu effizienten, konventionellen Verfahren aus.

Die Förderrichtlinie steht unter dem Vorbehalt der noch laufenden beihilferechtlichen und zuwendungsrechtlichen Prüfungen sowie den Haushaltsverhandlungen. Ein erläuterndes Informationspapier zum Förderinstrument der Klimaschutzverträge finden Sie auf der Seite des BMWK.